Tide Weygere wurde beschuldigt, in den Jahren 1427 bis 1433 im Auftrag der Hansestädte, Güter und Schiffe der preußischen Ordensuntertanen an sich genommen zu haben. Der zugefügte Schaden wurde im „Verzeichniss der preussischen Unterthanen durch die Auslieger der Hansestädte zugefügten Schäden“ [1] aufgelistet und am 17. März 1436 in der Versammlung zu Lübeck vorgetragen.
**Historischer Kontext:**1412 starb Margarethe von Dänemark. Ihr Nachfolger wurde ihr Großneffe Erich von Pommern. Dieser wollte das Herzogtum Holstein in sein Reich eingliedern, da er einen Erbanspruch auf das Land besaß. Die hansische Städtegemeinschaft war an einer Realisierung dieser Eingliederung nicht interessiert. Ab 1426 sollten die hansischen Kaufleute wieder den Sundzoll im Öresund bezahlen. Es kam zu einer bis 1435 anhaltenden Auseinandersetzung zwischen der hansischen Städtegemeinschaft und der Kalmarer Union. Am 21. Juli 1426 griff Erich I. von Pommern Schleswig an. Dieser Angriff richtete sich vor allem gegen die Interessen des wendischen Städtebundes (Lübeck, Kiel, Wismar, Rostock und Stralsund). Sie sahen die Handelswege zwischen dem Ostsee- und Nordseegebiet gefährdet. Erich I. von Pommern führte einen Seekrieg. Die wendischen Städte mussten viele Verluste verkraften. Sie forderten vergeblich andere hansische Städtegruppen zur Hilfeleistung auf. Der Preußische Städtebund unterstützte die wendischen Städte nicht, aufgrund von Uneinigkeiten und Konflikten innerhalb der hansischen Städtegemeinschaft. Zudem schloss der Deutsche Orden, dem der Preußische Städtebund untertan war, einen Waffenstillstand mit Erich I. von Pommern. Der Öresund wurde für die preußischen Untertanen freigegeben. Daraufhin nahmen die wendischen Kaufleute aus Lübeck, Stralsund, Rostock und Wismar zwischen 1427 bis 1433 Güter und Schiffe an sich, die den preußischen Ordensuntertanen gehörten (Schadensauflistung in HR II.1, Nr. 543).[2][3][4]
Leben
Namensvarianten: Tide Weyger
Lebensdaten: namentliche Erwähnung am 11. November 1427[5], vermutlich geboren und gestorben zwischen 1390-1480
Herkunft: Pommern[6], in HR II.1, Nr. 543 §27 wird der Zusatz "herczougen lewte von Pomeren" angegeben[7]
Tätigkeitsgebiet: Küstengebiet von Pommern, Ostseeraum zwischen Dänemark und den wendischen Städten
Verwandtschaft: unbekannt
Tätigkeiten
Aktivitäten als Fehdehelfer:
- Tide Weygere war ein Fehdehelfer, der im Auftrag der wendischen Städte im Krieg zwischen dem Herzogtum Holstein und Dänemark ("Dänisch-Hanseatischer Krieg" 1426-1435) kämpfte.
- Tide Weygere wurde vorgeworfen, dass er mit anderen Gewaltakteuren am 11. November 1427 drei Arnamsche Gulden, am Strand von Pommern, an sich genommen hatte, welche dem Preußen Tonyes Cleisson gehörten.[8]
- Tide Weygere wurde vorgeworfen, dass er mit denselben Gewaltakteuren (wie 1.) vier Arnamsche Gulden, am Strand von Pommern, an sich genommen hatte, welche dem Preußen Johan vom Hoffe gehörten. Es handelte sich um denselben Strand, wie in 1.[9]
- Tide Weygere wurde vorgeworfen, dass er mit denselben Gewaltakteuren (wie 1.) Güter und Lebensmittel an sich genommen hatte, welche dem Preußen Henrik Hatekannen gehörten.[10]
Status: einer der "herczougen lewte von Pomeren"[11], einer der "houbtlute mit irer geselschaft"[12]
Fahrgemeinschaften:
- keine Fahrgemeinschaft, sondern Diebesbande, da das Gut am Strand von Hans Troye, Slowke Munkerwietz, Tymme Flemyng und Tide Weygere und ihrer Gesellschaft arrestiert wurde[13]
- keine Fahrgemeinschaft, sondern Diebesbande, da das Gut am Strand von Hans Troye, Slowke Munkerwietz, Tymme Flemyng und Tide Weygere und ihrer Gesellschaft arrestiert wurde[14]
- Fahrgemeinschaft: Hans Troye, Slowke Munkerwietz, Tymme Flemyng und Tide Weygere [15]
Auftraggeber: Hansestädte, vermutlich der Wendische Städtebund[16]
Angaben zu Schiff und Besatzung: zu 3) vermutlich mehrere Schiffe mit mehreren Hauptmännern, keine weitere Erläuterung zum Schiff oder der Besatzung
Sonstige Tätigkeiten: unbekannt
Sonstiges
Ohne Ergebnis blieb die Recherche in:
HR I, 1.1-1.8
HR II, 2.2-2.7
HR III, 3.1-3.7
HUB Bd. 1-11
LUB Bd. 1-11
PrUB Bd. 1-6
MUB Bd. 1-25
Pommersches UB Bd. 1-11
Ostfriesisches UB Bd. 1-3
Stralsunder Verfestungsbuch
Quellen
HR II.1, Nr. 543, S. 476-484.
HR II.1, Nr. 543 §27, S. 480.
HR II.1, Nr. 543 §28, S. 480.
HR II.1, Nr. 543 §31, S. 480.
Literatur
Arnold, Udo: Preußen und die Hanse, in: Jörgen Bracker (Hrsg.): Die Hanse. Lebenswirklichkeit und Mythos, Bd. 1, Hamburg 1989, S. 100-102, hier S. 100.
Dollinger, Philippe: Die Hanse, Stuttgart 1966. > Wendischer Städtebund
Hoffmann, Erich: Die skandinavischen Reiche und der Zusammenbruch der lübisch-hansischen Ostseepolitik, in: Jörgen Bracker (Hrsg.): Die Hanse. Lebenswirklichkeit und Mythos, Bd. 1, Hamburg 1989, S. 94-99, hier S. 96, 99.
Puhle, Matthias: Innere Spannungen. Sonderbünde. Druck und Bedrohung von außen, in: Jörgen Bracker (Hrsg.): Die Hanse. Lebenswirklichkeit und Mythos, Bd. 1, Hamburg 1989, S. 86-93, hier S. 86-87.
Einzelnachweise
↑
HR II.1, Nr. 543, S. 476-484.
↑
Arnold, Preußen und die Hanse, S. 100.
↑
Hoffmann, Die skandinavischen Reiche und der Zusammenbruch der lübisch-hansischen Ostseepolitik_, S. 96, 99._
↑
Puhle, Innere Spannungen. Sonderbünde. Druck und Bedrohung von außen, S. 86-87.
↑
HR II.1, Nr. 543 §27, S. 480.
↑
HR II.1, Registereintrag, S. 583.
↑
HR II.1, Nr. 543 §27, S. 480.
↑
HR II.1, Nr. 543 §27, S. 480.
↑
HR II.1, Nr. 543 §28, S. 480.
↑
HR II.1, Nr. 543 §31, S. 480.
↑
HR II.1, Nr. 543 §27, S. 480.
↑
HR II.1, Nr. 543 §28, S. 480.
↑
HR II.1, Nr. 543 §27, S. 480.
↑
HR II.1, Nr. 543 §28, S. 480.
↑
HR II.1, Nr. 543 §31, S. 480.
↑
entstand 1259 zwischen Lübeck, Kiel, Wismar, Rostock und Stralsund / verstärkt wurde er durch Hamburg, Lüneburg, sowie später durch Greifswald, Stettin und Anklam > Wendischer Städtebund sollte für die hansische Städtegemeinschaft politisch und militärisch aktiv sein (Dollinger, Hanse, 1966.)
