Thideke Slyge war ein Wismarer Gewaltakteur, der nach einem missglückten Überfall auf eine lübische Salzflotte in Danziger Gefangenschaft geriet.[1] ## Leben Namensvarianten: Tydeke Sly(e) Lebensdaten: unbekannt Herkunft:unbekannt Tätigkeitsgebiet: Wismar, Danzig Verwandtschaft: unbekannt ## Tätigkeiten **Aktivitäten als Gewaltakteur:** 1427 war er auf der Weichsel an einem missglückten Überfall auf eine lübische Salzflotte, die sich auf dem Weg nach Danzig befand, beteiligt. Daraufhin wurde er mit anderen Wismarer und Rostocker Gewaltakteuren gefangengenommen und nach Danzig gebracht. [2] Nachdem der Herzog zu Holstein und die Städte sich für die Gefangenen eingesetzt [3] und sich damit einverstanden erklärt hatten, dass diese Urfehde schwören sollten,[4] wurden sie offensichtlich im Jahr 1428 freigelassen. Daraufhin wurden sie von einem Anthonius Pauwelsson beauftragt, ihn Richtung Lübeck zu begleiten, um ihm Schutz zu gewähren. Dabei haben sie diesem mit “Unrecht und Gewalt” seine Schiffe und Güter genommen, sie untereinander aufgeteilt und in ihre Städte gebracht.[5] Ob Slyge an dieser Güterwegnahme persönlich beteiligt war, ist allerdings unklar, da er in den Quellen in diesem Zusammenhang nicht direkt erwähnt wird. Status: Fahrgemeinschaften: [[Hans Knuste]], [[Thideke Peltzere]] (möglicherweise [[Bertelt Everdese]] und [[Clawes Zwedere]]) Auftraggeber: Geschädigte: **Angaben zu Schiff und Besatzung:** Der Überfall auf die lübische Salzflotte 1427 erfolgte mit zwei Schniggen aus Wismar und Rostock mit insgesamt 26 Mann Besatzung. Zudem war ein Kraier an dem Überfall beteiligt. Gefangengenommen wurde offenbar nur die Besatzung der beiden Schniggen. Thideke Slyge wird sich demzufolge wohl auf der Wismarer Schnigge befunden haben, die zur Hälfte dem Wismarer Bürger [[Hinrich Napp]] gehörte.[6] Sonstige Tätigkeiten: ## Dokumentation der Recherche Ohne Ergebnis gesucht in: Diplomatarium Danicum Hansisches Urkundenbuch (HUB) Bd. 5 Bremisches Urkundenbuch Bd. 5 Verfestigungsbuch der Stadt Stralsund Hanserecesse (HR) Abt. 1 Bd. 7 & Abt 2. Bd. 1 Oldenburgisches Urkundenbuch Bd. 2 ## Sonstiges ## Quellen ## Literatur --- ## Einzelnachweise 1. ↑ HR Abt. 1 Bd. 8 Nr. 397 2. ↑ HUB Bd. 7.1 Nr. 121 3. ↑ HUB Bd. 7.1 Nr. 67 4. ↑ HR Abt. 1 Bd. 8 Nr. 397 A 5. ↑ HUB Bd. 7.1 Nr. 67 6. ↑ HR Ab. 1 Bd. 8 Nr. 301 ----