Peter Nickelsson war ein dänischer Ritter und Reichsrat. Sein Wirken begrenzt sich auf das 14. Jahrhundert. Dabei war er an den Waldemarkriegen beteiligt und an deren Beilegung durch Friedensverhandlungen und Waffenstillstandsabkommen. Ferner warfen ihm hanseatische Kaufleute Gewaltverbrechen und Raub vor. In einer Angelegenheit bezüglich der Nachfolge auf den dänischen Thron war er im Jahre 1377 Geladener am königlichem Hofgericht in Tangermünde.

## Leben

Namensvarianten: Petrus Nickelsson; Petro Nicolai; Peter Niclesson.

Lebensdaten: Unbekannt, agierte im 14. Jahrhundert; taucht erstmals 1364, letztmals 1377 in einer Quelle auf.

Herkunft: Dänisch.

Tätigkeitsgebiet: Bei den Verhandlungen für ein Waffenstillstand 1364 wird er als _"Peter Nickelsson, hovetman tho Werdinghborch"_[1], bei den Friedensverhandlungen 1370 als "_Peter Niclesson hovetman tome Lintholm"_ vorgestellt.[2]

Verwandtschaft: Möglicherweise mit [[Jakob Nickelsson]] verwandt.

## Tätigkeiten

Aktivitäten als Gewaltakteur: Vorwurf des Strandraubes an hanseatischen Kaufleuten während einen Krieges (hier dürfte der zweite Waldemarkrieg gemeint sein) begonnen zu haben.

Status: Ritter und Reichsrat.

Fahrgemeinschaften: Unbekannt.

Auftraggeber: Unbekannt.

Geschädigte: Hanseatische Kaufleute, unter anderem aus Stralsund und Wismar.

Angaben zu Schiff und Besatzung: Unbekannt.

Sonstige Tätigkeiten:

- 1364: [[König Waldemar IV.]] stellt eine Urkunde über den geschlossenen Waffenstillstand mit der Hanse aus. Peter Nickelsson gelobt, sich an dieses Abkommen zu halten.[3]
- 1369: Peter Nickelsson wird bei den Friedensverhandlungen zwischen Dänemark und den verbündeten Städten als Reichsrat betitelt.
- 1370: Als Mitglied des dänischen Reichsrats schließt er mit den hansischen Städten am 24. Mai Frieden. Den Hansestädten wird Handels- und Strandrechtsfreiheit in Dänemark und Schonen und Privilegien für den Verkehr in Skanör und Falsterbo gewährt.[4][5]
- 1373: Die Rathssendeboten der Hansestädte bitten [[König Waldemar IV.]] die Friedensverträge zu besiegeln. Gleichzeitig beschweren sie sich über verschiedene Bedrückungen hansischer Kaufleute durch die Beamten des Königs. Hierbei werfen sie auch Peter Nickelsson den Strandraub an hansischen Kaufleuten vor: Er solle zwei Schiffe aus dem Hafen Gronessund geraubt und damit das Eigentum der Bürger Stralsunds gefährdet haben. Weiterhin hätten König Waldemars Männer in Flensburg Schiffe gestohlen, die den Bürgern Wismars gehört hätten. Die Geschädigten fordern dafür eine Entschädigung.[6][7]
- 1377: Am 12. September lädt [[Karl IV.]] Peter Nickelsson zusammen mit anderen dänischen Schlossinhabern vor das königliche Hofgericht in Tangermünde. [[Karl IV.]] will sich wegen des Anspruchs seines Enkels auf den dänischen Thron gegen [[Herzog Albrecht von Mecklenburg]] verantworten.[8][9]

## Dokumentation der Recherche

Ohne Ergebnis gesucht in:

Ostfriesisches Urkundenbuch; Diplomatarium Danicum; Hanserecesse ab 1.3; Das Verfestungsbuch der Stadt Stralsund.

  

  

## Sonstiges

## Quellen

- HR 1.2, 56
- HR 1.1, 336
- HUB 4, 343
- MUB XVI, 9992
- MUB XIX, 11044
- LUB 4, CXCVI
- Schleswig-Holsteinische Regesten und Urkunden 6.2, 135

## Literatur

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## Einzelnachweise

1. ↑
    
    HR 1.1, 336
    
2. ↑
    
    HUB 4, 343
    
3. ↑
    
    HR 1.1, 336
    
4. ↑
    
    HUB 4, 343
    
5. ↑
    
    MUB XVI, 9992
    
6. ↑
    
    LUB 4, CXCVI
    
7. ↑
    
    HR 1.2, 56
    
8. ↑
    
    MUB XIX, 11044
    
9. ↑
    
    Schleswig-Holsteinische Regesten und Urkunden 6.2, 135
    

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