Peter Helling war ein Fehdehelfer aus Sluus und fuhr zusammen mit Jan Grevensone, Boneland, Lemmeken Goedertiere, Jan van Gleyhen und einem Wallems.
Leben
Namensvarianten: Petir Helling, Petir Hallinc, Peter Hellinc, Pierre Hellinc
Lebensdaten: Erste Erwähnung 27. Aug. 1382, 1387.
Herkunft: vermutlich Oesthende
Tätigkeitsgebiet: Im Swene zwischen Hoys und Oesthende
Verwandtschaft: Evtl. mit einem Jan Hellinghe, der 1404-05 zusammen mit Victor Coudevelde nach Cuertrike geschickt wurde. [1].
Tätigkeiten
Aktivitäten als Fehdeführer: War an einer Fehde gegen Jacob Denen aus Hamburg und gegen die Feinde von Ludwig II., Graf von Flandern, beteiligt.
Status:
Fahrgemeinschaften: Fuhr vor dem Swene zusammen mit Jan Grevensone, Boneland und Lemmeken Goedertiere. In dieser Fehde auch mit dem Baelion von Costborch und Gesellen. Außerdem kann davon ausgegangen werden, dass er mit Jan van Gleyhen und einem Wallems zusammen in der Fehde von Ludwig II. agierte.
Auftraggeber:
Ludwig II., Graf von Flandern, durch einen Kaperbrief [Übersetzung hinterlegt].
Angaben zu Schiff und Besatzung: Helling wird als Meister eines Kraiers namens Christoffels bezeichnet. Keine Angabgen zur Besatzung.
Sonstige Tätigkeiten:
Sonstiges
Wurde bei der Fehde gegen Jacob Denen als Einziger am Schluss verurteilt.
Nicht gefunden in:
Allen übrigen Hanserecessen, in den Hansischen Urkundenbücher und auch nicht in den Handelingen Van de Leden en Van de Staaten van Vlaanderen (1384-1405) [über Personenverzeichnis und Suchenfunktion]. Ein Peter van der Helle wird bei Paravicini genannt, er kommt jedoch aus Köln und verstirbt erst im Jahre 1399, hat folglich mit der aufgeführten Person nicht viel zu tun.[2]
Die Quellenlage könnte dadurch negativ beeinflusst sein, dass der Gewaltakteur auf Seiten von Ludwig II. in dessen Konflikt gegen die Städte Gent und Brügge agiert hat und dadurch vermutlich nicht aus Gent und Brügge stammt. Zusätzlich ist zu beachten, dass drei Monate nach Ausstellung des Kaperbriefs der Konflikt für den Grafen erfolgreich beendet war.
Quellen
HR 1, II. Art. 343 § 28 ; Art. 344 § 23 ; Art. 345 § 19 ; Art. 346 § 19 ; Art. 347.
Literatur
Einzelnachweise
↑
Vgl. Handelingen Van de Leden en Van de Staten van Vlaanderen (1384-1405), S. 345 Nr. 5.
↑
Paravicini, Werner und Wernicke, Horst (Hrsg.), Hansekaufleute in Brügge. Teil 3: Prosopographischer Katalog zu den Brügger Steuerlisten (1360-1390), Frankfurt, 1999, S. 228