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Marquard Stortebeker ist ein Wismarer Bürger und Freibeuterhauptmann,[1] der um 1430 für Wismar als Auslieger aktiv ist. Trotz der Namensgleichheit ist keine Verwandtschaft mit Johan Stortebeker nachgewiesen.
Leben
Namensvarianten:
Lebensdaten: um 1430
Herkunft: Wismar
Tätigkeitsgebiet: Nord- und Ostsee
Verwandtschaft: ---
Tätigkeiten
Aktivitäten als Fehdehelfer:
1428 wird Marquard Stortebeker in den Hanserezessen erwähnt. Er hat einen Sold von Godeke van Tzerstede und Friedrich Hogheherte, beide Rathssendeboten der Stadt Lüneburg, erhalten.
Im gleichen Jahr wird Marquard Stortebeker in einer Anmerkung zur Auszahlung des Soldes von Godeke van Tzerstede und Friedrich Hogheherte als Freibeuterhauptmann bezeichnet. [2]
1430 wird Marquard Stortebeker als Teil der Besatzung von Ausliegern kriegsführender Städte genannt; er bittet gemeinsam mit Bartholomäus Voet, Klockener, Heyne van Schauwen, Gerd Bussow, Arnd Bekelin die Stadt Reval darum, sie nicht an der Bekämpfung ihrer Feinde zu hindern [3]
Im gleichen Jahr findet sich eine Antwort von Danzig an Stralsund, in der (Marquard) Stortebeker gemeinsam mit Arnd Bekelin und Gerd Kothe als Einwohner von Wismar bezeichnet werden. [4]
Ebenfalls 1430 wird Marquard Stortebeker aus Wismar zusammen mit Arnd Bekelin und Gerd Kothe erwähnet. Sie haben ein Schiff des Danzigers Simon Pickboemer gekapert und festgehalten. Wismar wird gebeten das Schiff freizugeben. [5]
Status:
Fahrgemeinschaften: Arnd Bekelin, Gerd Kothe
Auftraggeber:
Angaben zu Schiff und Besatzung: unbekannt
Sonstige Tätigkeiten: unbekannt
Sonstiges
Marquard Stortebeker war zwar in der selben Gegend aktiv wie Johan Stortebeker, eine Verwandtschaft ist allerdings nicht nachgewiesen und auch nicht sehr wahrscheinlich, da der Name "Stortebeker" (niederdeutsch für: "Deckelkanne", Störte=Deckel) in Mecklenburg häufiger vorkam.
Quellen
Hansisches Urkundenbuch. Band VI. 1415-1433. (1905). Art. 762.2, 868
Literatur
Clarus, Voet, 2015, S. 148f.
Einzelbelege
↑
HUB VI, Alphabetisches Verzeichnis der Personen- und Ortsnamen.
↑
HUB VI, Nr. 762, Anmerkung 2
↑
HR I.8, Nr. 758
↑
HR I.8, Nr. 779
↑
HUB VI, Nr. 868
