Lorenz van Russen war ein Bürger zu Danzig, der als Schiffer tätig im Englandhandel war[1] und auch nach dem Zuidersee segelte[2]. Während des Krieges zwischen Dänemark und Mecklenburg hatten er und Johan Backer gegen dänischen Auslieger in Öresund gekämpft, weil die Dänen behaupteten, dass die zwei Schiffer Mecklenburger waren. Lorenz verlor in diesem Zusammenhang sein Schiff[3]. 1400 war er Schiffshauptmann einer preusisch-zuiderseeischen Handelsflotte. 1402-1403 wurde er dafür angeklagt, eine Fehde mit den Friesländer begonnen zu haben[4].
Leben
Namensvarianten: Laurentius Rute/Laurentius van Ruten[5], (Schiffer) Lorencz/Laurencz[6], Laurencius Russene[7], Lorenz van Rossene[8]. Laurencii Copmann?
Lebensdaten: Erste Erwähnung in den Quellen: Sommer 1393. Letzte: 1407.
Herkunft: Danzig.
Tätigkeitsgebiet: Nord- und Ostsee.
Verwandtschaft:
Tätigkeiten
Aktivitäten als Fehdehelfer:
1393-1394 verhandelten die preußische Städte und die Dänen um eine Sache zwischen Lorenz van Russen und Johan Backer auf der einen Seite und unbenannten Dänen auf der anderen[9]. Auf dem Weg zurück von England wurden Johan Backer und Lorenz van Russen von dänischen Auslieget in Öresund angesprochen. Die Situation eskalierte, und laut den Dänen wurden 30 Dänen und 9 Danziger verwundet und totgeschlagen. Die Dänen behaupteten, dass die Danziger unter dem Ruf "Mecklenburg" angegriffen hatten[10]. Die preußischen Städte behaupteten, dass die Dänen angegriffen hatten, und dass die Danziger sich nur verteidigt hatten[11]. Nach dem Kampf waren die Danziger in Boten weggekommen, aber sie mussten Lorenz van Russens Schiff hinter sich lassen. Sein Verlust hatte einen Wert von 11.512 Noblen. Bei den Verhandlungen zu Helsingborg 1394[12] wurde wieder um die Sache verhandelt. Die preußische Sendboten, Tydeman Huxer, Ratsmann zu Danzig, und Albrecht Russe, Ratsmann zu Thorn, traten am Ende hilfsbereit zu. Die Quelle berichtet dann: "her Albrecht Russe, her Tydeman Huxer hadden der koningynnen lovet, den Schipheren und syn schip wedder tho stellene up een recht."[13]. Das bedeutet offensichtlich, dass die Königin die Entscheidung der Sache an die preußische Städten überließ. So kommt es auf jeden Fall im Rezess zu Marienburg am Ende August 1395 vor[14]. Außerdem wurden die Güter, die an Bord des Schiffes waren, in dieser Quelle aufgeschrieben, und wir erfahren hier und in einer früheren Quelle aus dem Jahr 1395, dass einige Güter an Bord Lorenz' Schiff zu dem Kaufmann Herbord Platten gehörten[15].
1402-1403 ist Lorenz van Russen wieder aktenkundig geworden[16]. Er hatte mit Friesländer aus Ostergo und Westergo gekämpft. Wahrscheinlich hatten die Friesländer ein Schiff von ihm genommen. Die Friesländer anklagten ihn aber dafür, dass er angegriffen hatte, und dass "sein Übermut" Leute aus Dokkum und Leeuwarden getötet und verwundet hatte. Ihr Klagebrief an den Hochmeister ist nicht überliefert, aber sein Antwort ist. Der Hochmeister schlug in seinem Brief vor, dass die Parteien sich gemeinsam den Schiedsspruch Hamburgs und Lübecks unterwerfen sollten[17]. Damit waren die Friesländer nicht zufrieden. Sie wollten nicht die Risiko laufen und sagten in ihrem Antwort[18], dass sie zu keinen Besserungen verpflichtet waren. Außerdem wollten sie eine zweijährige Garantie des Hochmeisters haben, dass sie in der Zukunft nicht in seinen Ländern angegriffen wurden. Der Hochmeister wollte aber nichts davon hören[19].
- März 1406 taucht Lorenz van Russen wieder auf. Vermutlich klagte er an das Danziger Rat, dass Claus Curdes in England 50 Mark von ihm weggenommen hatte[20].
In den Hanseakten aus England taucht Lorenz van Russen auch als vermutlicher Fehdehelfer auf. 1405 klagten die Engländer über Güterwegnahme an die preußischen Städte. Im Herbst 1407 antworteten die preußischen Städte, und in diesem Zusammenhang taucht den Namen "Laurencio Russene" auf[21]. Wahrscheinlich war er aber nicht der Täter in diesem Fall (die Quelle ist in Latein geschrieben).
In einer lateinischen Quelle aus dem Jahr 1407 antworteten die Engländer auf einer Menge preußischen Anklagen. Die folgenden preußischen/Danziger Kaufleute wurden genannt: Laurencii Copman (Lorenz van Russen?), Arnaldi Roggen, Luce Rabeys, Johannis Ysenberg, Arnaldi Becker und Johan Backer.
Status: Bürger und Schiffer.
Fahrgemeinschaften: Johan Backer, Herbord Platten?, Heyne Dop, Kersten Huntschinder, Alt von Herden.
Auftraggeber: Albrecht Russe?, Thydeman van Huxer?, Herbord Platten?.
Angaben zu Schiff und Besatzung: Vor 1393 - Herbord Plattens Güter[22].
Sonstige Tätigkeiten:
Lorenz van Russen wurde zweimal in den Handelsrechnungen des Deutschen Ordens im Jahr 1394 erwähnt[23]. Hier ging es um die Güter, die zu der Zeit an Bord seines Schiffes waren.
Lorenz van Russen wurde auch im Jahr 1400 aktenkundig. Auf der Versammlung zu Danzig am 7. Mai wurde es vereinbart, dass eine preußisch-zuiderseeische Handelsflotte am 16. Mai (in Richtung "Swin"?) ablaufen sollte. Vier Schiffshauptleute aus vier verschiedenen Städten sollten die Flotte kommandieren. Lorenz van Russen war in diesem Zusammenhang der Danziger Schiffshauptmann[24]. Die anderen Hauptleute waren Heyne Dop aus Elbingen, Kersten Huntschinder (Bürgermeister) aus Königsberg und Alt von Herden aus "Hederwiic".
Sonstiges
Quellen
Die folgenden Quellensammlungen wurden durchgesucht ohne weiteres zu finden:
- HR 1.1.-2.3.
- DD 3.1-4.7.
- MUB Bd. 14-25.
- HUB Bd. 3-7.
- Liv-, Est- und Kurländisches Urkundenbuch 1.2.-1.9.
- Sattler, Karl: Handelsrechnungen des Deutschen Ordens (1887).
- Preußisches Urkundenbuch Bd. 5-6.
- Jenks, Stuart: Das Danziger Pfundzollbuch von 1409 und 1411 (2012).
- Stieda, Wilhelm: Realer Zollbücher und -Quittungen des 14. Jahrhunderts (1887).
Literatur
Einzelnachweise
↑
Hanseakten aus England, Nr. 323,15
↑
HR 1.4., Nr. 607 § 1
↑
HR 1.4., Nr. 153 § 7 & Nr. 154 § 11 & Nr. 236 IV § 9 & Nr. 283 § 13 & Nr. 290 § 9
↑
HR 1.5., Nr. 75 & Nr. 121
↑
HR 1.4., Nr. 236 IV § 9
↑
HR 1.4., Nr. 153 § 7
↑
Hanseakten aus England, Nr. 323,15
↑
Handelsrechnungen des deutschen Ordens, S. 350 + 354
↑
HR 1.4., Nr. 153 § 7 & Nr. 154 § 11 & Nr. 236 IV § 9
↑
HR 1.4., Nr. 153 § 7-9
↑
HR 1.4., Nr. 154 § 11-12
↑
HR 1.4., Nr. 236 IV
↑
HR 1.4., Nr. 236 IV § 9
↑
HR 1.4., Nr. 290 § 9
↑
HR 1.4., Nr. 283 § 13 & Nr. 290 § 9
↑
HR 1.5., Nr. 75 & Nr. 121-122
↑
HR 1.5., Nr. 75
↑
HR 1.5., Nr 121
↑
HR 1.5., Nr. 122
↑
HR 1.5., Nr. 308
↑
Hanseakten aus England, Nr. 323 § 15
↑
HR 1.4., Nr. 283 § 13 & Nr. 290 § 9
↑
Handelsrechnungen des Deutschen Ordens, S. 350,2 & S. 354, 17
↑
HR 1.4., Nr. 607 § 1
