John Gulwere of Clay[1] gehörte entweder zu der Mannschaft, die unter dem Kommando ihres Kapitäns [[John Joly]] of Clay im Jahre 1405 dem Danziger Kaufmann [[Heinrich Kuleman]] das Schiff wegnahm, als dieser von Schottland nach Flandern unterwegs war, oder zu der Mannschaft, die unter ihrem Anführer [[Laurence Tuttebury]] of Hull ebenfalls anno 1405 das Schiff des Kaufmanns [[Hermann Lange]] kaperte, als dieser von Flandern nach Schottland fuhr. Beide Wegnahmen stellten einen Bruch des zu dieser Zeit geltenden Friedensvertrages zwischen England und Schottland dar und wurden deshalb vom englischen König [[Heinrich IV.]] (1399–1413) verfolgt. In den königlichen Erlassen erscheinen beide Vorfälle eng verwoben, weshalb eine eindeutige Zuordnung der jeweiligen Gewaltakteure zu einer der beiden Wegnahmen nicht möglich ist.[2] ## Leben Namensvarianten: - Lebensdaten: um 1405 Herkunft: Clay[3] (County Norfolk) Tätigkeitsgebiet: Nordsee / Ärmelkanal (Route zwischen Schottland und Flandern) Verwandtschaft: vermutlich verwandt mit [[Henry Gulwere]] of Holkham, [[John Gulwere of Holkham]] und [[Thomas Gulwere]] of Holkham, die allesamt ebenfalls aktiv an der Wegnahme des Schiffes von Heinrich Kulemann oder an der Wegnahme des Schiffes von [[Hermann Lange]] beteiligt waren ## Tätigkeiten Aktivitäten als Fehdehelfer: Status: - Fahrgemeinschaften: - Auftraggeber: - Angaben zu Schiff und Besatzung: In die Wegnahmen der Schiffe von [[Heinrich Kuleman]][4] und [[Hermann Lange]][5] waren 48 Gewaltakteure involviert, die größtenteils aus den Orten Clay[6], Cromer[7], Holkham, Salthouse, Shiryngham, Blakeney[8] (allesamt County Norfolk) und Scarborough[9] (County York) stammten.[10] Die Fälle [[Heinrich Kuleman]] und [[Hermann Lange]]: [[John Joly]] of Clay kaperte mit seiner Mannschaft nach dem 29. September im Jahre 1405 das Schiff des Danziger Kaufmanns [[Heinrich Kuleman]], das diverse Güter von Kaufleuten aus den schottischen Orten Perth[11] und Dundee[12] im Wert von 2.299 Nobeln mit sich führte und sich auf dem Weg von Schottland nach Flandern befand. [[Kulemans]] Schiff wurde mitsamt seiner Besatzung und den Waren nach Scarborough gebracht und dort entladen. Im September 1405 nahmen außerdem [[Laurence Tuttebury]] of Hull[13] und seine Leute dem Kaufmann [[Hermann Lange]] auf dessen Weg von Flandern nach Schottland das Schiff weg, welches Kaufleute aus Perth und Edinburgh[14] mit Waren im Wert von 413 Nobeln beladen hatten.[15] Diese Wegnahmen standen im Widerspruch zu einem zu diesem Zeitpunkt geltenden Friedensvertrag zwischen England und Schottland, weshalb der englische König [[Heinrich IV.]] am 30. März 1406 den Bailiffs von Scarborough und Kingston upon Hull[16] sowie dem Bürgermeister von Kingston upon Hull die Order gab, die beiden Angelegenheiten aufzuklären. Die geraubten Waren sollten von den Schädigern zurückgegeben oder finanziell abgegolten werden.[17] Einen gleichlautenden Auftrag erteilte der König dann am 24. Oktober 1406 dem Esquire [[John Remys]] und einigen Sergeants at Arms, nachdem sich Kaufmänner aus Perth und Dundee über die Wegnahmen der Schiffe [[Heinrich Kulemans]] und [[Hermann Langes]] beklagt hatten, da mit den Schiffen auch die geladenen Waren geraubt worden waren, die den schottischen Kaufleuten gehört hatten. In dem königlichen Erlass werden 48 Personen als Wegnehmer genannt, wobei jedoch nicht spezifiziert wird, welche Personen an welcher der beiden Wegnahmen beteiligt waren.[18] Die _causa_ [[Heinrich Kuleman]] fand dann 1407 in Klageartikeln der Preußen nochmals ihren Quellenniederschlag.[19] Am 4. Dezember 1409 beurkundeten schließlich Bevollmächtigte Heinrichs IV. und Gesandte des Hochmeisters des Deutschen Ordens, [[Ulrich von Jungingen]], in London einen Vertrag, in welchem die Entschädigungssummen für einige bislang noch unerledigte Klageartikel festgesetzt wurden. Auch [[Heinrich Kulemans]] Fall findet im § 9 Erwähnung: Durch die Leute von Scarborough, Blakeney und Cromer, die unter dem Kommando [[John Joly|John Jolys]] of Clay gestanden hatten, waren 156 Nobeln an [[Kuleman]] zu zahlen.[20] Für eine detailliertere Darlegung der hier thematisierten Wegnahmen und der daraus resultierenden Folgen siehe den Artikel über [[John Joly]] of Clay! ## Sonstiges In folgenden Quellenwerken wurde erfolglos nach weiteren Hinweisen gesucht: Calendar of Close Rolls 1364–1402, 1409–1413, 1419–1447 Calendar of Patent Rolls 1367–1405, 1408–1446, Supplement 1377–1399 Victoria County History: Cambridgeshire, Norfolk, Nottinghamshire, Suffolk, York HR 1, I – HR 1, VIII HUB IV, VI, VII ## Quellen Calendar of Close Rolls, Henry IV., vol. 3, 1405–1409, S. 34. Calendar of Patent Rolls, Henry IV., vol. 3, 1405–1408, S. 303f. HUB V, Nr. 917, § 9 (S. 482f.). Karl Kunze (Hg.), Hanseakten aus England. 1275 bis 1412 (Hansische Geschichtsquellen 6), Halle 1891, ND Hildesheim u.a. 2005, Nr. 321, § 5 und „Antwort der englischen Gesandten auf § 5“ (S. 228f.). ## Literatur Stuart Jenks, England, die Hanse und Preußen. Handel und Diplomatie 1377–1474. Bd. 2. Diplomatie, Köln u.a. 1992, S. 537 (Anm. 60). --- ## Einzelnachweise 1. ↑ Name aus: Calendar of Patent Rolls, Henry IV., vol. 3, 1405–1408, S. 304. 2. ↑ Calendar of Close Rolls, Henry IV., vol. 3, 1405–1409, S. 34. CPR, Henry IV., vol. 3, 1405–1408, S. 303f. 3. ↑ Heutiger Name: Cley next the Sea. 4. ↑ Namensvarianten in den Quellen: Henrico Kuleman, Henry Culman, Herry Culman. 5. ↑ Namensvariante in den Quellen: Herman Lang. 6. ↑ Namensvariante in den Quellen: Cley. 7. ↑ Namensvarianten in den Quellen: Crawmer, Crowmere, Kramer, Cranmere, Crowmer, Crumere 8. ↑ Namensvarianten in den Quellen: Blackna, Blakena, Blanckena. 9. ↑ Namensvarianten in den Quellen: Scardeburgh, Schardeburgh, Schardenborch. 10. ↑ CPR, Henry IV., vol. 3, 1405–1408, S. 304. Karl Kunze (Hg.), Hanseakten aus England. 1275 bis 1412 (Hansische Geschichtsquellen 6), Halle 1891, ND Hildesheim u.a. 2005, Nr. 321, § 5 (S. 228). Hansisches Urkundenbuch V, Nr. 917, § 9 (S. 483). 11. ↑ Namensvariante in den Quellen: Pert. 12. ↑ Namensvariante in den Quellen: Dwnde. 13. ↑ In der _Close Roll_ wird als Wegnehmer noch ein Henry de Tuttebury of Hull genannt. Siehe: CCR, Henry IV., vol. 3, 1405–1409, S. 34. Anstelle dieses Namens findet sich dann aber in der erst später abgefassten _Patent Roll_ der Name Laurence Tuttebury of Hull. Siehe: CPR, Henry IV., vol. 3, 1405–1408, S. 304. 14. ↑ Namensvariante in den Quellen: Edyngburgh. 15. ↑ CCR, Henry IV., vol. 3, 1405–1409, S. 34. CPR, Henry IV., vol. 3, 1405–1408, S. 303f. 16. ↑ Namensvariante in den Quellen: Kyngeston upon Hull. 17. ↑ CCR, Henry IV., vol. 3, 1405–1409, S. 34. 18. ↑ CPR, Henry IV., vol. 3, 1405–1408, S. 303f. 19. ↑ Kunze, Nr. 321, § 5 und „Antwort der englischen Gesandten auf § 5“ (S. 228f.). Stuart Jenks merkt allerdings an, dass die Wiedergabe der Quellen bei Kunze fehlerhaft sei. Siehe: Stuart Jenks, England, die Hanse und Preußen. Handel und Diplomatie 1377–1474. Bd. 2. Diplomatie, Köln u.a. 1992, S. 537 (Anm. 60). Er beruft sich hierbei auf: BL, Cotton Nero B. II, f. 26v–27r. 20. ↑ HUB V, Nr. 917, § 9 (S. 482f.). ---
