Jan Boudinsson war vermutlich ein Kapitän im Auftrag Ghents zur Zeit der flandrischen Unruhen in den 1380er Jahren. Er soll Dideric van den Langhenhus und Janne Jonghelinge Wein im Wert von 126 Gulden gestohlen haben.
Leben
Namensvarianten: Janne Loudes
Lebensdaten: Unbekannt. Erstmals schriftlich erwähnt in den Verhandlungen zu Dordrecht und Antwerpen 1387.
Herkunft: Unbekannt
Tätigkeitsgebiet: In den Gewässern vor Saxhaven (heute: Hulst) nordwestlich von Antwerpen.
Verwandtschaft: Unbekannt
Tätigkeiten
Aktivitäten als Fehdeführer: Jan Boudinsson soll 1382 zu Zeiten der Unruhen in Flandern Dideric van den Langhenhus und Janne Jonghelinge in den Gewässern vor Saxhaven rheinischen Wein im Wert von 126 Gulden gestohlen haben.[1] In der Antwort auf diese Klage gibt die Stadt Ghent an, dass zu der Zeit der Fehde niemand mit dem Namen Jan Boudinsson bzw. Janne Loudes Kapitän im Auftrag der Stadt gewesen sei. Ebenso sei der Stadt niemand mit diesem Namen bekannt.[2]
Status: Kapitän
Fahrgemeinschaften: Unbekannt
Auftraggeber: Unbekannt
Angaben zu Schiff und Besatzung: Keine Angaben.
Sonstige Tätigkeiten:
Sonstiges
In den Verhandlungen zu Stralsund vom 27. März 1365 taucht ein Lübecker Bürger mit dem Namen Johannem Buditzyn auf, der seit längerer Zeit aufgrund des Streitfalls zwischen Lübeck und Greifswald Gefangener Wismars ist. Lübeck bittet in diesem Artikel Stralsund darum, die Streitigkeiten mit Greifswald möglichst zeitig zu entscheiden sowie sich bei der Stadt Wismar dafür einzusetzen den Gefangenen Buditzyn ebenso unbehelligt zu lassen wie dessen Mitgefangene.[3] Dass es sich bei diesem Häftling um Jan Boudinsson handelt, ist aufgrund der räumlichen wie zeitlichen Distanz eher unwahrscheinlich.
In einer auf den 24. November 1397 datierten Erklärung des Baillifs, des Bürgermeisters und des Schöffen der Halbinsel Tholen an die Stadt Lüneburg erklären diese, dass Jan Boudenssone, der aufgrund des von Holländern und Zeeländern angerichteten Schadens in Lüneburg dort in Haft sitzt, ein Bürgerssohn aus Tholen in Zeeland sei. Demnach sei Boudenssone ein Untertan des Grafen von Blois und nicht wie von den Lüneburgern anscheinend angenommen ein Untertan des Herzogs von Holland. Weiterhin bitten sie und der Vater Boudenssones um die Freilassung des Häftlings.[4] Es gibt keinen eindeutigen Hinweis, ob diese Person mit Jan Boudinsson identisch ist. Die räumliche wie zeitliche Nähe würde dafürsprechen. Außerdem würde die Aussage, dass Boudenssone ein Bürger Tholens sei, erklären, warum die Stadt Gent aussagte, dass sie niemanden mit dem Namen "Boudinsson" kennen würden. Allerdings kann es sich hierbei auch um eine absichtliche Irreführung Gents gehandelt haben.
Nicht gefunden in:
Hanserecesse Abt. 1, Bde. 1-2, Bde. 4-8
Hansisches Urkundenbuch
Walter Prevenier (Hg.), Handelingen van de Leden en van de Staten van Vlaanderen (1384-1405), Bd. 1, Brüssel 1959.
Quellen
Hanserecesse Abt. 1, Bd. 3, Art. 336, § 19; Art. 338, § 3; Art. 294
Hansisches Urkundenbuch, Bd. 5, Art. 288
Literatur
Einzelnachweise
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Hanserecesse Abt. 1, Bd. 3, Art. 336, § 19
↑
Hanserecesse Abt. 1, Bd. 3, Art. 338, § 3
↑
Hanserecesse Abt. 1, Bd. 3, Art. 294
↑
Hansisches Urkundenbuch Bd. 5, Art. 288
