Henneke Witte war ein vom dänischen König legitimierter Gewaltakteur, welcher um das Jahr 1421 tätig war.[1]
Leben
Namensvarianten: Henneke Witte[2]
Lebensdaten: Um 1420, nachgewiesen 1421[3]
Herkunft: Über Wittes Herkunft ist nichts bekannt, allerdings lässt sich sein geografischer Tätigkeitsbereich eingrenzen. Er hat in Fehmarnsund einem Henneke Sadel ein Schiff weggenommen. Er verfasste am 18. November 1421 ein Rechtfertigungsschreiben über diese Wegnahme, dieses ist in Langeland entstanden.[4] Da dieses Schreiben am Ende des Jahres 1421 verfasst wurde, kann man davon ausgehen, dass die Wegnahme des Schiffes ebenfalls im Jahr 1421 (maximal noch im Jahr 1420) geschah, daher lässt sich sein Aufenthaltsort um das Jahr 1421 auf den Süden Dänemarks (Langeland) und den Norden des heutigen Schleswig-Holsteins (Fehmarnsund) einschänken.
Tätigkeitsgebiet: Henneke Witte war unter anderem zusammen mit Hermann van dem Haghen in der Wegnahme von Schiffen und deren Verkauf tätig.[5] Verwandtschaft: unbekannt
Tätigkeiten
Aktivitäten als Fehdehelfer: Zusammen mit Hermann van dem Haghen war Henneke Witte im Jahr 1421 während des Krieges zwischen dem König von Dänemark und dem Herzog von Holstein aktiv. Während seiner Aktivitäten nahm er einem Henneke Sadel ein Schiff weg. Auf diesem befanden sich Ausrüstung anderer Schiffe, aufgeschlagene "Kaufmannskisten" und 15 Tonnen Salz. Jenes Schiff verkaufte er dann später rechtmäßig an einen Klaus Trekel (orig. Schreibweise: "Claws Trekele").[6]
Status: unbekannt
Fahrgemeinschaften: Über Wittes Fahrgemeinschaft ist wenig bekannt. Allerdings finden sich einige Namen von Männern in einem Schreiben über die Wegnahme des oben genannten Schiffes. Henneke Witte und Hermann van dem Haghen bezeugen in diesem Brief die Rechtmäßigkeit der Wegnahme des Schiffes und beteuern so die Unschuld des Klaus Trekel. Als Zeugen für die rechtmäßige Wegnahme werden genannt (originale Namensschreibung):
Henneke Mortenson, Jesse Michelson, Magnus Tørkelson, Raben Kehelhud, Mattes Smyd, Nisse Jebson, Mattes Brûn, Thomas Magnesson, Jesse Olofson, Nisse Jonson und Hans Schriver.[7] Es ist davon auszugehen, dass diese Männer Teil von Wittes Fahrgemeinschaft waren, da sie, um die rechtmäßige Wegnahme bezeugen zu können, währenddessen anwesend sein mussten. Sie mussten sich zu diesem Zeitpunkt also mit Witte auf See befinden, was diese Vermutung zulässt.
Auftraggeber: Witte stützt sich in seinem Brief auf die Tatsache, dass er das Schiff habe "ghenomen an deme Vemersunde van des konineghes rechten apenbare vyenden", also von den rechten, offenbaren Feinden des Königs (von Dänemark) genommen habe.[8] Was weiterhin nicht bekannt ist, ist das Verhältnis zwischen Witte und dem König. Wahrscheinlich berief sich Witte auf ein vom König erlassenes Wegnahmerecht von Gütern während des Krieges. Ein solches Gesetz wurde in Kriegen oft erlassen, um Zollsünder zu bestrafen. Daher lässt sich der dänische König zumindest als Ermächtiger der Wegnahme sehen.
Sonstige Tätigkeiten: unbekannt
Sonstiges
Im Mecklenburgischen Urkundenbuch werden zwei Henneke Witte erwähnt.
Ersterer in einer Urkunde vom 10. August 1370. [9] Allerdings ist dieser erwähnte Henneke Witte zu alt, um derjenige zu sein, der in diesem Artikel behandelt wird, da dieser 51 Jahre vor der Wegnahme des Schiffes bereits kein Kind mehr war.
Auch beim zweiten Henneke Witte, welcher in einem von der Stadt Braunschweig ausgestellten Echtzeugnis erwähnt wird, handelt es sich wahrscheinlich nicht um den hier behandelten. Im Echtzeugnis vom 20. September 1983 an Lüder Witte wird ein Henneke Witte erwähnt, welcher Lüdes Vater ist. [10] Dies bedeutet, dass dieser Henneke Witte mindestens 20 Jahre alt gewesen sein muss, daher wäre er im Jahr 1420 ca. 60 Jahre alt gewesen und damit ist es unwahrscheinlich, dass er noch mit 60 Jahren Schiffe weggenommen hat.
In folgenden Urkundensammlungen wurden keine Hinweise zu Henneke Witte gefunden:
Hamburger Regesten:
Nolden, N.; Marquard, J., Sarnowsky, J. (Hgg.): "Hamburgs Gedächtnis - die Threse des Hamburger Rates. Die Regesten der Urkunden im Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg Bd. I: 1350–1399.", Hamburg, 2014.
Hanserezesse:
Koppman, K. (Hrsg.): "Die Recesse und andere Akten der Hansetage von 1256-1430. Bd. 7 (1419-1425).", Verlag von Ducker und Humbold, Leipzig, 1897.
Diplomaticum Danicum:
Andersen, A. (Hrsg.): "Diplomaticum Danicum. 4. Reihe, 6. Band, 1396-1398.", C.A. Reitzels Forlag, Koppenhagen, 1998.
Andersen, A. (Hrsg.): "Diplomaticum Danicum. 4. Reihe, 7. Band, 1399-1400.", C.A. Reitzels Forlag, Koppenhagen, 2000.
Ostfriesisches Urkundenbuch:
Friedländer, Dr. E. (Hrsg.): "Ostfriesisches Urkundenbuch. Erster Band 787-1470.", Dr. Martin Sändig oHG., Wiesbaden, 1968 (unveränderter Neudruck der Ausgabe von 1878).
Liv-, Est- und Kurländisches Urkundenbuch:
Georg von Bunge, F. (Hrsg.): "Liv-, Est- und Kurländisches Urkundenbuch nebst Regesten. Abteilung 1 Band 4. 1394-1413.", Scientia Verlag Aalen, Darmstadt, 1971 (Neudruck der Ausgabe von 1859).
Weitere Literatur:
Bruns, F.: "Die Lübecker Bergenfahrer und ihre Chronistik.", Druck und Verlag von Pass. & Garleb., Berlin, 1900.
Oestermann, P.: "Prozesse aus Hansestädten vor dem Königs- und Hofgericht vor 1400.", in: Thür, G., Oestermann, P., Thier, A. et al. (Hgg.): "Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. 128. Band. Germanistische Abteilung.", Böhlau Verlag, Budapest, 2011, S.114-168.
Sprandel, R.: "Quellen zur Hanse-Geschichte. Mit Beiträgen von J. Bohmbach u. J. Goetze.", Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt, 1982.
Zudem befindet sich im Hansischen Urkundenbuch, aus dem die Leitquelle dieses Artikels stammt, in sonst keinem Band ein Hinweis auf Henneke Witte.
Quellen
Kunze, K. (Hrsg.): "Hansisches Urkundenbuch. Band 6: 1415 - 1433.", Verlag von Ducker und Humbold, Leipzig, 1905.
Literatur
Einzelnachweise
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Kunze, K. (Hrsg.): "Hansisches Urkundenbuch. Band 6: 1415 - 1433.", Verlag von Ducker und Humbold, Leipzig, 1905, S.226.
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Kunze, K. (Hrsg.): "Hansisches Urkundenbuch. Band 6: 1415 - 1433.", Verlag von Ducker und Humbold, Leipzig, 1905, S.226.
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Kunze, K. (Hrsg.): "Hansisches Urkundenbuch. Band 6: 1415 - 1433.", Verlag von Ducker und Humbold, Leipzig, 1905, S.226.
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Kunze, K. (Hrsg.): "Hansisches Urkundenbuch. Band 6: 1415 - 1433.", Verlag von Ducker und Humbold, Leipzig, 1905, S.226.
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Kunze, K. (Hrsg.): "Hansisches Urkundenbuch. Band 6: 1415 - 1433.", Verlag von Ducker und Humbold, Leipzig, 1905, S.226.
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Kunze, K. (Hrsg.): "Hansisches Urkundenbuch. Band 6: 1415 - 1433.", Verlag von Ducker und Humbold, Leipzig, 1905, S.226.
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Kunze, K. (Hrsg.): "Hansisches Urkundenbuch. Band 6: 1415 - 1433.", Verlag von Ducker und Humbold, Leipzig, 1905, S.226.
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Kunze, K. (Hrsg.): "Hansisches Urkundenbuch. Band 6: 1415 - 1433.", Verlag von Ducker und Humbold, Leipzig, 1905, S.226.
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Verein für mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde (Hrsg.): "Mecklenburgisches Urkundenbuch. Bd. XXV. Teil A. Nachträge I. Reihe: 1166-1400.", Druck und Vertrieb der bärensprung'schen Hofbuchdruckerei, Schwerin, 1936, S. 509.
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Verein für mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde (Hrsg.): "Mecklenburgisches Urkundenbuch. Bd. XXV. Teil A. Nachträge I. Reihe: 1166-1400.", Druck und Vertrieb der bärensprung'schen Hofbuchdruckerei, Schwerin, 1936, S. 573.