Bei den Gebrüdern Dordewandt handelt es sich um Hermann Dordewandt, Johann Dordewandt, Thiedemann Dordewandt und Heine Dordewandt.
Sie werden in Quellen erwähnt, die nach 1411 und vor 1423 eingeordnet werden. Ihre Namen fallen beinahe ausschließlich in Zusammenhang mit einem Fall der Güterwegnahme, in welchem sie als Opfer auftreten, und ihrem Versuch, hierfür Entschädigung zu erhalten.
Leben
Hermann Dordewandt
Namensvarianten: Hermann Dordiwant
Lebensdaten: Unbekannt
Herkunft: Danzig
Tätigkeitsgebiet: Danzig/Flandern
Johann Dordewandt
Namensvarianten: Johann Durdewandt (Enlgand)
Lebensdaten: Unbekannt
Herkunft: Danzig
Tätigkeitsgebiet: U.a. Nordseeraum
Thiedemann Dordewandt
Namensvarianten: Thideke Dordewandt
Lebensdaten: Unbekannt
Herkunft: Danzig
Tätigkeitsgebiet: U.a. zwischen Flandern und Lissabon
Heine Dordewandt
Namensvarianten: -
Lebensdaten: Unbekannt
Herkunft: Danzig
Tätigkeitsgebiet: Unbekannt
Der Fall Dordewandt
Als „Fall Dordewandt“ sollen im Folgenden die Ereignisse zwischen 1403 und 1422 bezeichnet werden, die die Gebrüder Dordewandt und ihren Versuch, Entschädigung für eine vermeintlich ihnen zugefügte Güter-/Schiffwegnahme zu erstreiten, betreffen.
Die Güter-/Schiffwegnahme
Eine Güter-/Schiffwegnahme von den Gebrüdern Dordewandt ist in zwei Fällen dokumentiert. Im einen Fall ist es Johann Dordewandt, in dem anderen Thiedemann Dordewandt die als Geschädigte vermerkt sind. Da das Datum des ersteren Vorfalls bisher nicht ermittelt werden konnte, kann nicht ausgeschlossen werden, dass es sich um denselben Fall gehandelt haben könnte, in dem sich jeweils ein anderer Bruder als Geschädigter meldet.
In einem königlichen Auftrag an den Sergeant at Arms und die Bailiffs von Scarborough wird ein John Smythzusammen mit einem Robert Bolbek und weiteren Leuten aus Whitby genannt, die Schadensersatzzahlungen an Johan Dordewant leisten sollen.[1]
1412 wird am englischen Hof in Westminster festgehalten, dass Johann Durdewandt durch einen Spezialgerichtshof eine Entschädigung von 400 Mark für eine Güterwegnahme auf See durch 22 Einwohner von Scarborough und Whitby zugesprochen worden sei. Weiter wird der zwischenzeitliche Tod des Johann Durdewandt vermerkt und festgestellt, dass die Entschädigungssumme dadurch an Johann Bruk von Danzig zu übermitteln wäre.[2]
Laut Hanseakten geriet Thidemann Dordewandt am 20. Mai 1403 zusammen mit Thidemann Unrouwe und Eggert Schoeff auf der Fahrt von Lissabon mit englischen Schiffen in ein Seegefecht. Nachdem die Preussen eine von den Engländern verlangte Auskunft verweigerten, sollen sie nach englischen Angaben deren Schiffe angegriffen haben, wobei sie jedoch unterlegen seien. Daraufhin wurden die Schiffe und Güter – Salz und andere Waren – nach Calais gebracht. Die Güter gehörten hierbei hauptsächlich hansischen, preussischen Kaufleuten sowie teilweise Flämingern. Namentlich erwähnt wird Viktor von Bovendamme.[3]
Der Schadenersatz
Im Jahr 1416 bitten die Gebrüder Johann, Heine und Thideke (Thiedemann) Dordewandt den Artushof zu Danzig, dass er „ihnen gerecht werde“[4]. Scheinbar sind sie der Überzeugung, dass der Englische Hof eine Entschädigungszahlung an die preussischen Geschädigten gesendet habe, sie dabei jedoch übergangen worden seien. Als Bevollmächtigte senden sie ihren Bruder Hermann und ihren Vetter Peter (Dordewandt Nachname nicht gesichert), die den Preussen Gewalt androhen[5]. Über die daraus resultierenden Verhandlungen wird 1417 Erich VII. der König von Dänemark unterrichtet, welcher zwischenzeitlich Hermann Dordiwant in seine Dienste genommen hatte. Der König wird vom Hochmeister des Deutschen Ordens dazu angehalten, auf Hermann einzuwirken, ein nicht dokumentiertes Angebot der Preussischen Städte anzunehmen und keine weiteren Forderungen zu stellen[6]. Trotz dieser Intervention auf hoher Ebene versuchen die Gebrüder Dordewandt bereits spätestens 1420 erneut, Forderungen vor dem Hansetag zu Lübeck geltend zu machen. Sie werden dabei jedoch aufgrund zeitlicher Gründe und der räumlichen Entfernung zu Danzig an Stralsund verwiesen.[7]
Am 24. September 1420 kommt es in Stralsund tatsächlich zu einer Verhandlung. Allein schriftlich festgehalten wird jedoch, dass in der Streitsache zwischen den Dordewandts und Danzig vor einer Entscheidung zunächst geklärt werden müsse, welcher der anwesenden Dordewandts die Vollmacht des geschädigten Verwandten innehabe. Auf der einen Seite stehen Hermann und Thiedemann Dordewandt, auf der anderen Heine Dordewandt[8]. Weshalb sie sich zerstritten haben und nun gegeneinander agieren, ist nicht überliefert, zumal Heine nach Quellenlage in dem Rechtsstreit zuvor keine vermerkte Rolle gespielt hatte. Hermann Dordewant wendet sich noch im gleichen Jahr an den Römischen König Sigismund, der sich auf seine Seite schlägt und formell befiehlt, den Hermann und Thiedemann Dordewandt das vermeintlich abspenstig gemachte Gut und Geld rechtmäßig zu erstatten[9]. Ob diese Intervention erfolgreich gewesen ist, kann nur gemutmaßt werden. Jedenfalls jedoch handelt es sich um die letzte bekannte Erwähnung einer der Gebrüder Dordewandt.
Unklarheiten
Wie bereits zu Beginn erwähnt stellt sich die Frage, ob es sich bei den beschriebenen Fällen um denselben handeln könnte. Ein wichtiges Indiz ist hierbei die Tatsache, dass der 1412 als Geschädigter erwähnte, aber vermeintlich inzwischen Gestorbene Johann Durdewandt 1416 und 1420 in diversen Schreiben ohne Vermerk seines etwaigen Ablebens erwähnt wird und in seinem Namen Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden sollen[10]. Entweder die Nachricht über seinen Tod war falsch oder seine Brüder haben bewusst versucht, ihn zu verschleiern. In Englischen Akten von 1412 ist vermerkt, dass eine Entschädigungssumme von 400 Mark für Johann Durdewant festgesetzt worden sei, wegen dessen Tod und einer Übereinkunft zwischen König Heinrich IV. und dem Hochmeister Ulrich von Jungingen jedoch Johann Bruk von Danzig zustehe[11]. Wieso nicht die Brüder des vermeintlich Verstorbenen an seiner statt entschädigt werden sollten, wird nicht erklärt. Womöglich sollte durch das nachträgliche Ändern des formell Geschädigten bzw. dem Verschleiern seines Todes diesem Umstand entgegen gewirkt werden. Dies würde auch erklären, warum Johann Dordewandt niemals an Verhandlungen um den Schadenersatz teilnimmt, jedoch ständig formell erwähnt wird und weshalb die Brüder von einer unrechtmäßigen Zahlung an die Preussen sprechen. Andererseits ist fraglich inwiefern ein solches Unterfangen unentdeckt geblieben wäre.
Im Jahr 1422 wendet sich einer der Geschädigten Händler – Viktor von Bovendamme – über die Hansevertretung in Brügge an den Hochmeister des Deutschen Ordens Michael Küchmeister. Er behauptet, erfahren zu haben, dass sich der Englische Hof für die Schiffs- und Güterwegnahme mit seinem Vorgänger Konrad von Jungingen geeinigt und Entschädigungszahlungen entgegen genommen habe[12]. Die Antwort Danzigs folgt prompt. Es wird eingestanden, dass Zahlungen für Geschädigte aus Preussen oder Livland geflossen seien, jedoch betont, dass keine Entschädigungen für Fläminger oder andere Betroffene erstritten worden wären[13]. Auch dies könnte erklären, weshalb die Dordewandts angenommen haben, dass sie vom Hochmeister des Deutschen Ordens übergangen worden sind. Da ein größerer Teil der geraubten Waren wahrscheinlich flämischen Händlern gehört hat, könnten die Gebrüder in eine rechtliche Grauzone geraten sein. Der ebenfalls durch jene Güterwegnahme geschädigte Eggert Schoeff führte selbst einen jahrelangen Rechtsstreit in jener Sache, starb jedoch aller Wahrscheinlichkeit nach schon vor 1412, also noch vor der ersten Quelle zum Fall Dordewandt[14]. Anhaltspunkt für interne Streitigkeiten in der Familie Dordewandt liefert schließlich ein Dokument aus dem Jahr 1419, welches einen Streit zwischen Hermann Dordewandt und "seinem Vettern" belegt.[15]
Sonstiges
Die Hanseakten aus England wurden für den Zeitraum von 1400 an gründlich nach den Dordewandts und der Güter-/Schiffwegnahme durchsucht. Aufgrund der fehlenden Suchfunktion wurde der vorige Zeitraum ausgelassen.
Weiterhin wurde in folgenden Quellen gesucht, aber nichts gefunden:
HR 1.4.
HUB IV.
Möglicherweise könnten Quellen zu Viktor von Bovendamme oder Thidemann Unrouwe größere Klarheit verschaffen.
Quellen
Kunze, Karl (Hrsg.), Hanseakten aus England: 1275-1412, Hildesheim u.a. 2005, 306.
HR 1.5, 130.
HR 1.6, 114, 313.
HR 1.7, 230, 260b, 263 §17, 263 §18, 274, 458, 459, 460.
HUB V, 578.
HUB VI, 108, 214, 247
Literatur
Pitcaithly 2011, S. 224 (mit weiteren Quellen).
Einzelnachweise
↑
Cal. Pat. Rolls, Henry IV., Bd. IV, S. 62. (11. Oktober 1408).
↑
Kunze, Karl (Hrsg.), Hanseakten aus England: 1275-1412, Hildesheim u.a. 2005, 306.
↑
HR 1.7, 458.
↑
HR 1.6, 313.
↑
Ders.
↑
HUB VI, 108.
↑
HR 1.7, 230.
↑
HR 1.7, 263, § 17f.
↑
HR 1.7, 274.
↑
HR 1.6, 313; HR 1.7, 274.
↑
Kunze, Karl (Hrsg.), Hanseakten aus England: 1275-1412, Hildesheim u.a. 2005, 306.
↑
HR 1.7, 458.
↑
HR 1.7, 459f.
↑
HR 1.6, 114; HUB V, 1076.
↑
HUB VI, 214.
