Everd van Telgite war ein Preuße, dem der Diebstahl von Geiseln und der Totschlag eines Knechtes vorgeworfen wurde [1].
Leben
Namenvarianten: Es sind keine weiteren Namensvarianten bekannt.
Lebensdaten: Näheres als das er um das Jahr 1378 tätig war, ist nicht bekannt[2].
Herkunft: vermutlich war van Telgite Elbinger Bürger, da die Stadt Elbing auf Björnssons Klage antwortete [3].
Tätigkeitsgebiet: Unbekannt
Verwandtschaft: Es könnte eine Verwandtschaft zu Peregrin van Telghete aus Elbing bestehen[4].
Tätigkeiten
Aktivitäten als Fehdehelfer: In einer aus dem Jahr 1378 stammenden Quelle wird van Telgite von Olaf Björnsson vorgeworfen, als Teil einer 13-köpfigen Gruppe von Preussen englische Geiseln entwendet zu haben, deren Wert Björnsson auf 410 Nobeln taxiert. Dabei hätten die Preussen einen Knecht Björnssons erschlagen, zwei seiner Hengste erschlagen, sowie sechs weitere Knechte verwundet [5]. Auf diese Klage reagierte die Stadt Elbing mit einem Brief, indem sie schrieb, dass die von Björnsson Benannten zurzeit außer Lande seien, man sie aber gerne bei ihrer Heimkunft mit den Vorwürfen konfrontiere [6]. Über den weiteren Verlauf dieser Angelegenheit ließen sich keine Quellen finden.
Es lässt sich lediglich vermuten, dass sich dieser Zwischenfall auf Olav Björnssons Ländereien ereignete, da Knechte und Pferde zu schaden kamen und Geiseln entwendet wurden. Diese Ländereien lagen möglicherweise bei Gurre auf Sjaelland, in der Nähe von Kopenhagen
Status: unbekannt
Fahrgemeinschaften: Johan Grote, Bertolt van Grimme, Kerstian Knut, Clawes Gussøre, Herman Stoting, Arnold Duker, Heino Keweyde, Egbert Heket, Peter Wylhelmesson, Johan Bodeker, Tideric Vischer, Johan Rede
Auftraggeber: Unbekannt
Angaben zu Schiff und Besatzung: Unbekannt
Sonstige Tätigkeiten: Unbekannt
Sonstiges
Quellen
HR. I, II, 175-176. HR. I, III, 203 § 1.
In folgenden Quelleneditionen wurde gesucht, aber nichts gefunden:
HR. I, I sowie IV-VIII.
HUB 3-5.
MUB XIII-XXII
Preußisches Urkundenbuch 5.
Literatur
Einzelnachweise
↑
HR I, II, 175.
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HR I, II, 175.
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HR I, II, 176.
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HR I, III, 203 §1.
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HR I, II, 175.
↑
HR I, II, 176.
