Edward le Despenter ist der Sohn eines anderen Edward le Despenter und kommt aus einem Adelsgeschlecht. Er taucht in den Quellen zuerst als Ritter des englischen Königs und dann als Lord von Glamorgan und Morgannok auf. Edward le Despenter soll 1375 dem Danziger Kaufmann Hermann Halenbergh ein Quarterium seines Schiffes mit 25 Weingefäßen (Wert von 11-12 engl. Pounds pro Gefäß) gekapert haben.
Leben
Namensvarianten: Edwardus le Dispenter, Edward le Despencer, Edward le Despenser, Edward Spenser[1].
Lebensdaten: Verstirbt 1375. [2]
Herkunft:
Tätigkeitsgebiet:
Verwandtschaft: Ist der Cousin von Hugh le Despenser. Er war mit Elizabeth de Burghersh verheiratet und hatte drei Kinder: Thomas, Joan und Philipp.
Tätigkeiten
Aktivitäten als Fehdehelfer: Soll 1375 dem Danziger Kaufmann Hermann Halenbergh ein Quarterium seines Schiffes mit 25 Weingefäßen aus Portugal ("Burdegal") (Wert von 11-12 engl. Pounds pro Gefäß) gekapert haben. [3]
Status:
Fahrgemeinschaften
Auftraggeber:
Angaben zu Schiff und Besatzung:
Sonstige Tätigkeiten:
Sonstiges
Nach seinem Tod erscheint er immer noch in den Personen-Registern der Editionen, aber wenn man die Quellen betrachtet wird der Name nur verwendet um zu verdeutlichen, dass Elizabeth seine Frau war. Der englische König Richard II. verwaltet den Nachlass Edward le Despenters.
Nach seinem Tod fordert die Stadt Danzig in einem Brief an Richard II. vom 20. März 1389, die Erstattung der weggenommen Güter des Kaufmanns Hermann Halenbergh. Auszug (original auf lat.):
"Zunächst sei unser bereitwilligster, der geschuldeten Treue entspringende Gehorsam übermittelt gegenüber jeder Art von Beschluss von Euch, Herrscher durch unseren gepriesenen und gnadenvollen Herrn. So wie wir bereits drei Mal für Hermann Hallenbergh, den Veranlasser des Vorliegenden, unseren Ratskollegen, bei Euren Vorgängern und Euch Fürbitte eingelegt haben, obgleich wir nichts ausgerichtet haben und nicht erhört worden sind, so bitten wir Eure Durchlauchtige Hoheit für ebenjenen Hermann mit noch größerer Inständigkeit, als wir vermögen - insofern Ihr selbst danach strebt, Eure Gnade der Gottesliebe, dem Eifer für Gerechtigkeit und Bittgesuche und der Aufmerksamkeit gegen uns demütige Knechte zu widmen, indem ihr hierbei mitwirkt -, dass ihr geruht, den Sohn oder die Erben des Herrn Edward Spenser seligen Angedenkens zu unterrichten und ernstlich dazu aufzufordern, dass sie alle Güter, die selbiger, vorgenannter Herr Edward Spenser kaum rechtmäßig und mit Gewalt entwendet und behalten hat, ihm auszahlen und mit voller Wirksamkeit zurückerstatten aufgrund der Vermittlung eurer gewissenhaften Nachdrücklichkeit."[4]
Quellen
Hanserecesse Abt. 1 Bd. 2 und 4 wird er nicht aufgeführt.
Hanserecesse Abt. 1 Bd. 3 Nr. 202 § 1.
HUB 4, Nr. 963
HUB Bd. 3,5 wird er nicht aufgeführt.
Calendar of Close Rolls 1354-1396 vermerkt (1396-1399 nicht vermerkt), allerdings handelt es sich wie oben erwähnt um die Verwaltung des Nachlasses.
Calendar of Patent Rolls 1364-1392 vermerkt (1392-1399 nicht vermerkt), allerdings handelt es sich wie oben erwähnt um die Verwaltung des Nachlasses.
MUB 1350-1400 wird er nicht aufgeführt.
Literatur
Einzelnachweise
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HUB 4, Nr. 963
↑
Calendar of Close Rolls 1374-1377 Nr. 158
↑
Hanserecesse Abt. 1 Bd. 3 Nr. 202 § 1
↑
HUB 4, Nr. 963